Suche schließen

Änderung der Landesbauordnung

Im November 2023 trat das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft. Einerseits wurde mit der Gesetzesänderung die Rechtsgrundlage für durchgängig digital durchführbare baurechtliche Verfahren geschaffen. Andererseits möchte der Landesgesetzgeber durch Änderungen bei der Benachrichtigung von angrenzenden Nachbarinnen und Nachbarn zur Verfahrensbeschleunigung beitragen. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

Elektronische Kommunikation

Seit Inkrafttreten der LBO-Änderung sind Anträge und Bauvorlagen grundsätzlich digital einzureichen. Künftig ist dies verpflichtend der Fall. Ab 1. Januar 2025 ist eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen. Die Stadt Aalen beteiligt sich seit Herbst 2023 an der Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“. Von der Antragstellung über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Im digitalen Vorgangsraum sollen Bauherrschaft, Bauamt, andere Behörden sowie die beteiligten Nachbarinnen und Nachbarn direkt auf den Antrag zugreifen können. Mit der LBO-Änderung wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass baurechtliche Entscheidungen künftig elektronisch bekannt gegeben werden können. Vorläufig erfolgen bei der Stadt Aalen die Zustellungen noch in der bekannten schriftlichen Form.

Nachbarbeteiligung

Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind. Nur wenn das Bauvorhaben Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von Vorschriften des öffentlichen Baurechts notwendig macht, werden Angrenzer benachrichtigt. Solche Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen sind künftig vom Bauherrn ausdrücklich zu beantragen. Die Baurechtsbehörde muss schon frühzeitig im Verfahren klären, ob das Bauvorhaben die Nachbarschaft in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berühren kann. Ist dies der Fall oder wird nachbarlichen Einwendungen nicht entsprochen, ist die Baugenehmigung diesen Angrenzern bekannt zu geben. Damit stehen diesen die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung. Das Bauordnungsamt hat nun erste Erfahrungen mit diesen neuen Regelungen gesammelt. Die bis November 2023 geltende Fassung der LBO darf im Hinblick auf die Angrenzerbenachrichtigung bei neuen Anträgen nicht mehr angewandt werden. Nach der neuen Rechtslage entsteht Rechtssicherheit zu einem Antrag erst, wenn insbesondere Nachbarinnen und Nachbarn, die das Bauordnungsamt von einer Baugenehmigung informiert, keine Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln mehr haben. Um den Bauwilligen und Investoren schon in einer frühen Planungsphase mehr Rechtssicherheit zu geben, empfiehlt Oberbürgermeister Frederick Brütting die frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Nachbarinnen und Nachbarn, die von dem Bauvorhaben möglicherweise nachteilig tangiert sein könnten: „Die Stadt Aalen legt großen Wert auf gute nachbarschaftliche Verhältnisse in den Quartieren. Wir raten deshalb dazu, frühzeitig mit den Nachbarinnen und Nachbarn das Gespräch zu suchen“, so der OB. Ideal wäre es, wenn die Bauherrschaft der Baurechtsbehörde von diesen Personen unterzeichnete Zustimmungserklärungen vorlegen kann.

INFO:

Rückfragen zu den neuen Regelungen sind jederzeit möglich. Es wird empfohlen, diese per E-Mail an das Bauordnungsamt zu richten unter bauordnungsamt@aalen.de

Die zum Download verfügbare Datei ist aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zur Änderung der Landesbauordnung wünschen, können per E-Mail unter bauordnungsamt@aalen.de oder telefonisch unter 07361 52-1430 Kontakt aufnehmen.

© Stadt Aalen, 21.06.2024