Die Adressbuch-Arbeitsgemeinschaft Bleicher Medien GmbH, Gerlingen und Schwäbische Post/SDZ Druck und Medien GmbH & Co. KG, Aalen, bereiten die Herausgabe des neuen Adressbuches, das im Sommer er-scheinen soll, vor. Die Arbeitsgemeinschaft erhält zu diesem Zweck von der Stadtverwaltung Aalen die erforderlichen Einwohnerdaten übermittelt.
Es wird darum gebeten, bisher unterlassene Meldungen (An-, Ab- und Ummeldungen) bis 15.01.2022 beim Bürgeramt oder bei den Bezirksämtern und Geschäfts-stellen nachzuholen, damit der Datenversand vor der Übergabe auf den neuesten Stand gebracht werden kann.
Gemäß § 50, Abs. 5 des Meldegesetzes können Betroffene verlangen, dass die Veröffentlichung ihrer Daten unterbleibt. Auf dieses Recht wird ausdrücklich hinge-wiesen. Personen, die dies wünschen, werden gebeten, dies bis spätestens 15.01.2022 der Stadtverwaltung (Bürgeramt, Rathaus Aalen, Marktplatz 30, Zimmer 40) mitzuteilen.
Das Branchen-Verzeichnis wird nach den vorhandenen Unterlagen der Stadtverwaltung und eigenen Recherchen der Adressbuch-Arbeitsgemeinschaft erstellt. Die Handels- und Gewerbetreibenden werden gebeten, noch nicht erfolgte An-, Ab- und Ummeldungen der Stadtverwaltung Aalen bis spätestens 01.01.2022 schriftlich mitzuteilen. Die Vertreter der freien Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte usw.), die von der Meldepflicht nach der Gewerbeordnung nicht erfasst werden, können auch direkt bei Bleicher Medien GmbH (Fax 07156 430840) oder per E-Mail (ad-ressbuch@bleicher-medien.de) den Eintrag in das Adressbuch beantragen.
Das Adressbuch wird auch ein Verzeichnis der Aalener Vereine mit deren erstem Vorsitzenden oder einer Kontaktperson enthalten. Grundlage dieses Verzeichnisses sind vor allem die Eintragungen im Adressbuch 2020/2021. Alle Vereine werden daher gebeten, bisher nicht gemeldete Veränderungen oder Neugründungen bis spätestens 01.01.2022 der Stadtverwaltung mitzuteilen.