Abgestellte Fahrzeuge
Fahrzeuge, die nicht (mehr) berechtigt sind, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen wie zum Beispiel nicht zugelassene Fahrzeuge, Schrottautos
Hinweise:
schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Abteilung Bußgeldstelle.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen