Das Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung erlässt Anfang April 2019 eine Allgemeinverfügung wegen der Gefahr durch Kohlenmonoxidvergiftungen in Shishabars.
In Aalen gibt es derzeit 15 Shishabars, die insbesondere bei jungen Erwachsenen sehr beliebt sind. In der Vergangenheit gab es im Bundesgebiet jedoch Vorfälle durch Kohlenmonoxidvergiftungen bei Beschäftigten und Gästen von Shishabars. Durch die unvollständige Verbrennung des Tabaks und der Kohle entsteht das Rauchgas Kohlenmonoxid, welches sich aufgrund der oft unzureichenden Belüftung der Shishabars in höherer Konzentration ansammeln kann.
Das Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung erlässt aus diesem Grund eine Verfügung, welche zunächst grundsätzlich das Rauchen von Shishas in Gaststätten untersagt, sollten nicht bestimmte Regeln eingehalten werden.
So muss während der Öffnungszeiten eine Lüftungsanlage zum Be- und Entlüften betrieben werden, welche pro brennender Shisha 130 m³ Luft nach außen befördert. Ebenso müssen zur Überwachung des Kohlenmonoxidgehalts der Luft ausreichend CO-Warnmelder im Gastraum angebracht werden. Außerdem müssen Warnschilder installiert sein, die auf das Entstehen von Kohlenmonoxid und die dadurch möglichen Gesundheitsgefahren insbesondere für Schwangere und Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen hinweisen sowie Minderjährigen den Zutritt verbieten.
Die Betreiber der Aalener Shishabars wurden im Dezember 2018 angeschrieben und auf die anstehende Allgemeinverfügung und deren Inhalt aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wurden diese aufgefordert, die vorgeschriebenen Anforderungen umzusetzen. Dadurch hat die Stadt den Betreibern genügend Vorlauf zur Umsetzung der Anforderungen und Nachrüstung der Lüftungsanlage eingeräumt.