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Aalener Kitas ab Mittwoch, 21. April 2021 geschlossen

Notbetreuung eingerichtet

Anmeldungen zur Notbetreuung in Aalen werden ab sofort von den Kita-Leitungen entgegengenommen. Selbsttests für alle Kita-Kinder werden den Eltern kostenlos von den Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Heute hat das Landratsamt Ostalbkreis eine Überschreitung der Inzidenz von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner formal festgestellt. Die als sog. Notbremse des Bundes bezeichneten Maßnahmen des „Vierten Bundesgesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (lnfektionsschutzgesetz)" wurden bereits mit Wirkung ab dem 19. April 2021 durch Landesverordnung konkretisiert. Diese sieht eine Einstellung des Betriebs der Kindertageseinrichtungen mit Ausnahme der Notbetreuung vor. Die Betriebseinschränkungen gelten ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Landkreises folgenden Tag. Die Kindertageseinrichtungen im Ostalbkreis müssen daher ab Mittwoch, 21. April 2021 den Betrieb mit Ausnahme der Notbetreuung einstellen. Die Schließung von Kitas und das Angebot der Notbetreuung gilt solange, bis an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert unter 200 ist. Die konkrete Feststellung trifft der Landkreis.

Testkonzept für Kita-Kinder

Die Stadt Aalen stellt den Eltern 2-mal wöchentlich Schnelltests je betreutem Kita-Kind zur Verfügung. Die Eltern erhalten diese über die jeweilige Kita. Ab dem heutigen Montag stehen Tests in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Aalen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Bei Fragen erhalten die Eltern Unterstützung durch die Fachkräfte in den Einrichtungen. Die Selbsttests können zu Hause von den Eltern am Kind selbst durchgeführt werden. Die Eltern bestätigen schriftlich die Testung und das Ergebnis gegenüber der Kita.

„Der zusätzliche Einsatz von Antigen-Selbsttests in den Aalener Kitas ist ein wesentlicher Baustein um in unseren Kindertageseinrichtungen Infektionsereignisse zu verringern und Schließungen der Einrichtung in Zukunft zu vermeiden“, so Oberbürgermeister Thilo Rentschler in der heutigen Lagebesprechung der Stadt Aalen.  

Bislang ist die Testung der Kinder freiwillig. Die indirekte Testpflicht für Kitas analog den Schulen wird bereits in den kommunalen Landesverbänden und bei den Kita-Trägerverbänden thematisiert. Weitere Informationen folgen.

Notbetreuung

Alle Kita-Träger in Aalen werden ab 21. April 2021 eine Notbetreuung einrichten. Die Notbetreuung soll ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.

In folgenden drei Fallkonstellationen kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden:

  1. Beide Erziehungsberechtigte (bei Alleinerziehenden dieser) sind durch ihre berufliche Tätigkeit oder des Studiums/Schulbesuches tatsächlich an der Betreuung gehindert und es steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung. Es kommt nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird oder ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
  2. Wenn das Kindeswohl dies erfordert
  3. Aus anderen schwerwiegenden Gründen (z.B. pflegebedürftige Angehörige, schwere Erkrankung eines Elternteils, etc.)

Das Vorliegen der Punkte 1 oder 3 ist durch die Eltern der Kita schriftlich zu bestätigen. Der Kinderträger kann eine Bestätigung des Arbeitgebers von den Personensorgeberechtigten einfordern. Weitere Informationen erhalten die Eltern direkt in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen.

© Stadt Aalen, 20.04.2021