Die Stadt Aalen kann sich über gute Neuigkeiten als Ergebnis eines Abstimmungsgesprächs beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Regierungspräsidium Stuttgart freuen:
Die Bewilligungszeiträume für die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen „Innenstadt II“ und „Nördliche Innenstadt“ wurden seitens der Bewilligungsbehörden jeweils um ein Jahr verlängert. So können für wichtige Stadtentwicklungsmaßnahmen wie die Umgestaltung des „Ellwanger Torplatzes“, das neu entstehende „Quartier Am Stadtgarten“ und das „Postareal“ noch Fördergelder aus dem „Landessanierungsprogramm“ und dem „Bund-Länder-Programm Soziale Stadt“ abgerufen werden.
Momentan gibt es in Aalen insgesamt fünf städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Dazu gehören neben den oben genannten Innenstadtmaßnahmen noch die Erneuerungsgebiete „Rötenberg“ in der Kernstadt und „Maiergasse“ in Wasseralfingen sowie das Stadtumbaugebiet „Stadtoval“ auf dem ehemaligen Baustahlgelände östlich des Bahnhofs.
Das Erneuerungsgebiet „Wöhr-/Knöcklingstraße“ in Unterkochen wurde in diesem Jahr abgeschlossen und befindet sich derzeit in der Abrechnungsphase. Die städtebauliche Erneuerung ist eine strukturelle Daueraufgabe, die sich in vielen Städten und Gemeinden zu einer Schwerpunktaufgabe entwickelt hat. Städtebauliche Erneuerung verfolgt das Ziel, die Wohn- und Arbeitsbedingungen in der gebauten Umwelt
zu verbessern und den Strukturwandel der gewerblichen Wirtschaft und Landwirtschaft durch städtebauliche Maßnahmen zu befördern.
Bund und Länder haben es sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Bewältigung dieser umfassenden Aufgaben durch Mittel aus der Städtebauförderung finanziell zu unterstützen. Dabei dient die Städtebauförderung in den Städten und Gemeinden dem Abbau städtebaulicher Missstände und Entwicklungsdefizite sowie einer zeitgemäßen und nachhaltigen Weiternetwicklung gewachsener baulicher Strukturen.
Zahlreiche städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in Aalen sind in ein Förderprogramm des Bundes oder des Landes aufgenommen. Dies unterstreicht die Bedeutung der Aalener Stadterneuerung
sowie ihren Stellenwert in der Beurteilung durch Bund und Land. Die Stadt Aalen leistet mit ihren städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs sowie zur Stärkung des innenstädtischen Zentrums. Der landespolitischen Zielsetzung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wird durch die Aalener Innenentwicklungsmaßnahmen in besonderem Maße Rechnung getragen. Um diese Aufgaben
bewältigen zu können, ist ein intensiver fachlicher Austausch mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sowie dem Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsbehörde und Fördergeber von besonders hoher Bedeutung. Letztendlich ist die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen nur durch ergänzende Zuschüsse aus Bundes- oder Landesmitteln möglich. Alleine mit städtischen Haushaltsmitteln wäre eine Lösung der vielfältigen Aufgabenstellungen im weitläufigen Gebiet der Flächenstadt Aalen nicht leistbar. Insofern ist die Stadt Aalen für die laufende finanzielle und inhaltliche Unterstützung der Stadterneuerungsprozesse durch den Bund und das Land Baden-Württemberg dankbar.