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Aalen - das lohnt sich! Begrüßungspaket für Studenten

Jetzt anmelden & Vorteile sichern!
Hochschule Campus Burren
Hochschule Campus Burren (© Stadt Aalen)

Sie studieren in Aalen? Herzlich willkommen! In dieser lebendigen Stadt lässt es sich nicht nur gut lernen, sondern auch gut leben. Eigentlich schon Grund genug, richtig anzukommen und hier Ihren Erstwohnsitz anzumelden. Erst recht, da sich die Stadt Aalen etwas Besonderes für Sie hat einfallen lassen: Die Anmeldung bringt Ihnen und Ihrem Geldbeutel auf der Stelle einen Vorteil.

 

Ihr
Frederick Brütting
Oberbürgermeister

Mit dem Studium an der Hochschule Aalen hat für Sie ein neuer Lebensabschnitt begonnen. Aalen wird zu Ihrem Lebensmittelpunkt – da gehört die Anmeldung zum Erstwohnsitz einfach dazu. Wie Sie sicher wissen, hat Aalen über die Hochschule hinaus viel zu bieten: Tolle Kneipen und Biergärten sowie vielseitige Kultur-, Sport- und Freizeitangebote. In Aalen gibt es rund 6.000 Studierende. Jeder Einzelne trägt zum städtischen Leben bei und jede*r soll sich wohlfühlen.

Genau das möchte Ihnen Aalen auch mit dem geschnürten Begrüßungspaket zeigen.

Das Begrüßungspaket

Exklusiv 1: ACA-Einkaufsgutschein

Sie bekommen einen ACA-Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro. Diesen können Sie in zahlreichen Aalener Geschäften wie Bargeld verwenden.

Exklusiv 2: Die Spionkarte der Stadt Aalen

Auf Antrag erhalten Sie die Spionkarte der Stadt Aalen. Diese beinhaltet Vergünstigungen für zahlreiche Einrichtungen & Veranstaltungen.

Exklusiv 3: Informationsbroschüre über Aalen

Außerdem gibt es eine Broschüre mit wichtigen Infos über Aalen, einen Stadtplan sowie Tipps und Adressen zur Orientierung in Ihrer neuen Wahlheimat.

EINFACHER GEHT’S NICHT!

Die Formalitäten sind schneller erledigt, als Sie denken. Sie können sich einfach im Bürgeramt anmelden. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und Ihren gültigen Studierendenausweis mit. Ihr Begrüßungspaket können Sie dann gleich mitnehmen.

DAVON HABEN ALLE WAS!

Wenn Sie sich für Aalen als Erstwohnsitz entscheiden, hat natürlich auch die Stadt einen Vorteil: Jede*r Studierende mit Aalener Hauptwohnsitz erhöht die Einwohnerzahl der Stadt und damit die Mittel, die sie im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhält. Diese Mittel braucht sie, um die Infrastruktur sowie das sportliche, soziale und kulturelle Angebot zu erhalten und auszubauen. Die Gelder verwendet die Stadt nicht zuletzt auch dazu, Ihnen und Ihren Kommiliton*innen gute Rahmenbedingungen zum Leben und Lernen zu bieten und diese zu verbessern.

Somit tragen Sie mit Ihrer Anmeldung als Erstwohnsitzler*in aktiv zur Entwicklung und Gestaltung der „Studierendenstadt Aalen“ bei.

WAS HEISST HAUPTWOHNSITZ?

Die offizielle Bezeichnung lautet „Hauptwohnung“. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der örtlichen Meldebehörde anmelden. Wenn Meldepflichtige neben Aalen weitere Wohnsitze im Bundesgebiet haben, muss bei der Anmeldung erklärt werden, welche Wohnung die Hauptwohnung ist. Dies ist die zeitlich überwiegend genutzte Wohnung, der so genannte Lebensmittelpunkt.

Mal ehrlich: Verbringen Sie während Ihres Studiums nicht die meiste Zeit in Aalen? Durch die Anmeldung in Aalen mit Hauptwohnsitz entstehen Ihnen viele Vorteile und im Allgemeinen keinerlei Nachteile, auch nicht für Ihre Eltern.

HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

  • Ausweise werden nur am Hauptwohnsitz ausgestellt und geändert; auch Pässe werden am Hauptwohnsitz ausgestellt.
  • Für die GEZ ist die Frage Haupt- oder Nebenwohnsitz ohne Bedeutung.
  • Kindergeldansprüche der Eltern bleiben vom Hauptwohnsitz unberührt.
  • Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Lebensversicherung sind vom Hauptwohnsitz unabhängig. Bei der Haftpflichtversicherung sind Studierende aus dem Inland im Allgemeinen bis 25 (zum Teil auch bis 27) Jahre über die Eltern mitversichert, auch bei Hauptwohnsitz am Studienort. Maßgeblich für Versicherungsverträge sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei der Kfz-Versicherung sind Abweichungen in der Regionalklasse möglich.
  • Bei den steuerlichen Vergünstigungen für Eltern ist es nicht Voraussetzung, dass das Kind in der Wohnung der Eltern mit Hauptwohnung gemeldet ist.
  • Das Wahlrecht kann ausschließlich am Hauptwohnsitz ausgeübt werden.