AALEN – OB-Wahl
Am Sonntag, 21. Juli 2013, findet der 2. Wahlgang der OB-Wahl statt.
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag in Aalen das Bürgerrecht besitzen. Das sind alle, die Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der EU (Unionsbürger), am Wahltag 16 Jahre alt sind und ihre Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in Aalen haben.
Gewählt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist der Wahlraum bezeichnet. In Unterkochen gibt es insgesamt fünf Wahllokale:
Wahllokal-Nummer
51 Rathaus Unterkochen, Rathausplatz 7-9
52 Kocherburgschule, Kutschenweg 25
53 Feuerwehr-Gerätehaus, Heidenheimer Straße 44
54 Maria Fatima-Heim, Waldstraße 71, und
55 Evangelisches Gemeindehaus „Albert-Schweitzer-Haus“,
Otto-Hahn-Straße 55.
Die wahlberechtigten Bürger sind aufgerufen, ihr aktives Wahlrecht auszuüben.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch
Ihre Stimme ist für die zukünftige Entwicklung der Gesamtstadt und auch der Stadtbezirke von elementarer Bedeutung.
© Stadt Aalen, 11.07.2013