Am Sonntag, 21. Juli 2013, findet der 2. Wahlgang der OB-Wahl statt.
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag in Aalen das Bürgerrecht besitzen. Das sind alle, die Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der EU (Unionsbürger), am Wahltag 16 Jahre alt sind und ihre Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in Aalen haben.
Gewählt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist der Wahlraum bezeichnet. In Unterkochen gibt es insgesamt fünf Wahllokale:
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