Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon: 07361 52-1029; E-Mail: auslaenderamt@aalen.de) möglich.
Bei Ihrer Vorsprache müssen alle notwendigen Unterlagen bereits vollständig ausgefüllt mitgebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde der Stadt Aalen nur für Personen, die im Stadtgebiet Aalen wohnhaft sind, zuständig ist!
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständigen Ausländerbehörden nicht aufsuchen.
Weitere Informationen hierzu können den Internetseiten der zuständigen Ausländerbehörden entnommen werden.
Stadt Aalen
Ausländerbehörde
Marktplatz 30
73430 Aalen
Lage im GIS-Geodatenportal anzeigen
Telefon: 07361 52-1029
Fax: 07361 52-1935
E-Mail: auslaenderamt@aalen.de
Montag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr
Telefonische Erreichbarkeiten (07361 52-1029) sind aktuell:
Montag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 10 – 12 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr
Freitag 10 – 12 Uhr