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Kinderbetreuung in Aalen

Das Amt für Soziales, Jugend und Familie hat mit dem sog. AKITA 2030 die bisherige Kindertagesbetreuungsplanung der Stadt Aalen aktualisiert.

Auf dem Bild ist das Cover des Kindertagesbetreuungsplans der Stadt Aalen AKITA 2030 zu sehen.
(© Stadt Aalen)

Die Stadt Aalen ist im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die örtliche Kinderbetreuungslandschaft zu einer regelmäßigen Bedarfsplanung verpflichtet. Die vorliegende örtliche Kindertagesbetreuungsplanung, der sogenannte „AKITA 2030“, schreibt den vom Gemeinderat beschlossenen AKITA 2019/2020 fort. Sie stellt den Bestand an Einrichtungen und Diensten fest, ermittelt den mittelfristigen Bedarf und hat die zur Bedarfsdeckung notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Der AKITA 2030 dient als Fachplanung in erster Linie als Beschlussgrundlage für den Gemeinderat zur Bedarfsfeststellung. Er ist aber auch Arbeitsinstrument und Nachschlagewerk für Kita-Träger und Kita-Fachkräfte und gibt allen Akteuren und Interessierten der Kinderbetreuung, insbesondere den Eltern, Orientierung und Information.

Der AKITA 2030 wurde vom Gemeinderat der Stadt Aalen in seiner Sitzung am 15.02.2023 einstimmig beschlossen.

In der vorliegenden Bedarfsplanung wird im quantitativen Bereich mittelfristig bis zum Jahr 2030 geplant. Mit dem AKITA 2030 wurde in Aalen ein Mehrbedarf an 350 Kita-Plätzen bis zum Jahr 2030 festgestellt, trotz des im Zeitraum 2016 bis 2027 geleisteten Platzausbaus von über 1.000 zusätzlichen Kita-Plätzen. Der Bestand an Kita-Plätzen wird im Zeitraum 2016 bis 2030 um etwa 60 Prozent erhöht.

In elementaren Fragestellungen, vor allem im qualitativen Bereich geht der Planungszeitraum auch darüber hinaus in die langfristige Planung. 

Die vorliegende Bedarfsplanung beschreibt zehn Handlungsfelder:

  • Bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kitas
  • Betriebliche Kinderbetreuung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Sprachförderung
  • Inklusion
  • Ausbau der Tagespflege
  • Kinder- und Familienzentren
  • Kooperation Kita / Grundschule
  • Ganztagsgrundschulen
  • Fachkräfteoffensive

Teil des AKITA 2030 sind die Aalener Standards. In den Aalener Standards werden in Abstimmung mit den Trägern trägerübergreifende Standards festgelegt, welche für alle 59 Kitas in Aalen gelten. Darin enthalten sind beispielsweise Regelungen zur Abrechnung von Elternbeiträgen, zum Verfahren der zentralen Vormerkung Little Bird und zu personellen Standards in den Kitas. 

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