Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg, über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, eines der wichtigsten Förderangebote für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität in ländlich geprägten Städten und Gemeinden zu erhalten und zu verbessern. Es werden Maßnahmen finanziell unterstützt, die zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Strukturverbesserung führen und einen Beitrag zur Innenentwicklung und Stärkung der Ortskerne leisten. Dabei ist auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu achten (ökologische Aspekte, Energieeinsparung, Energieeffizienz usw.).
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Was?
Im Förderschwerpunkt werden unter anderem die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne, insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierungen, innerörtliche Nachverdichtung sowie Verbesserung des Wohnumfeldes gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2025 eingesetzt.
Wer?
Privatpersonen mit Objekten in den Stadtteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen und Waldhausen
Zuwendung?
Was?
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Es können also beispielsweise Betriebsstätten erweitert, umgesiedelt, neu gebaut oder auch modernisiert werden.
Wer?
Unternehmen im ländlichen Raum mit weniger als 100 Beschäftigten
Zuwendung?
10 bis 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 Euro pro Maßnahme
Was?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.
Wer?
Kommunen und Unternehmen
Zuwendung?
Maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 Euro pro Maßnahme
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie zum Beispiel Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist (Formular ELR-9). Dies ist verpflichtend für Wohnungsneubau sowie Neubauten im Schwerpunkt Arbeiten.
Antragsunterlagen für Projekte, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit dienen (zum Beispiel Privatpersonen, Vereine):
Antragsunterlagen für Projekte, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen (zum Beispiel Unternehmen, Vermieter, Vereine mit wirtschaftlicher Betätigung):
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Stadt Aalen gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Eine Förderung in den Ortsteilen Unterkochen, Unterrombach-Hofherrnweiler und Wasseralfingen sowie der Kernstadt hängt im Einzelfall vom Förderschwerpunkt ab, da diese Ortsteile u.a. nicht ausschließlich ländlich geprägt sind.
Eine Eigennutzung liegt vor, wenn der Projektträger oder Verwandte ersten oder zweiten Grades für die Dauer der Zweckbindung (in der Regel 15 Jahre ab Fertigstellung) darin wohnen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr des Folgejahres umgesetzt werden (nach Erhalt des Förderbescheids) und davor nicht begonnen worden sind.
Bitte beachten Sie, dass trotz einer korrekten Antragsstellung nicht alle Anträge bewilligt werden, da in der Regel mehr Zuschüsse beantragt werden, als zur Verfügung stehen (Wettbewerbsverfahren). Zudem muss die beantragte Fördersumme mindestens 5000 Euro betragen.
Patrick Richardon
Stadtplanungsamt
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel: 07361 52-1501
E-Mail: elr@aalen.de
Carina Bolsinger
Stadtplanungsamt
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel: 07361 52-1503
E-Mail: elr@aalen.de